Gemäß dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - (ABl. EU 2019/C 384 I/01) endet die Übergangszeit am 1. Januar 2021, und es gelten die förmlichen Regelungen gemäß Artikel 147 der RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES, u. a. vom 28. November 2006 - (ABl. 2006/L 347/01) über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem für Reisende mit gewöhnlichem Wohnsitz im Vereinigten Königreich.

Gemäß dieser Bestimmung werden am 1. Januar 2021 Reisende, die in der Europäischen Union (EU) Waren im TAX FREE-Verfahren erworben haben und ihren ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich und in vom Vereinigten Königreich abhängigen Gebieten haben, wie Drittstaatsangehörige behandelt. Sie haben also Anspruch auf Rückerstattung der Steuer, die sie für den Kauf von Waren innerhalb der EU bezahlt haben, die sie unversehrt in ihrem persönlichen Gepäck aus der EU ausführen.

 

Voraussetzung für die Beantragung der Rückerstattung der beim Erwerb von Waren innerhalb der EU gezahlten Steuer ist, dass der Reisende einen Nachweis über die Ausfuhr der Waren in der von den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorgeschriebenen Form aus dem Gebiet hat, aus dem die Waren tatsächlich ausgeführt wurden.

HINWEIS: Reisende mit Wohnsitz in Nordirland, das gemäß dem Protokoll über Irland und Nordirland wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird, können TAX FREE nicht nutzen. 

Detaillierte Informationen zu den Regeln der Nutzung des TAX FREE-Verfahrens in Polen finden Sie auf www.granica.gov.pl unter dem Reiter "TAX FREE". (Weblink).