Der Status der Staatsangehörigen Großbritanniens und Nordirlands sowie der britischen Überseegebiete wird sich ab dem 1. Januar 2021 erheblich ändern - diese Kategorien britischer Staatsangehöriger (von nun an Drittstaatsangehörige - vorbehaltlich des Standards gründlicher Kontrollen) müssen für das Überschreiten der EU/SSCH-Außengrenze (einschließlich Reisen von/nach GB) für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und einen Kurzaufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen die Bedingungen gemäß Artikel 6 ff. erfüllen. Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016. zum EU-Kodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - ABl. L 77 vom 23.3.2016 in der jeweils geltenden Fassung, d.h:
1. Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde und noch mindestens drei Monate über das geplante Datum der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten hinaus gültig ist;
2. Den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts begründen und über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückkehr in das Herkunftsland verfügen;
3. Keine Personen sein, die zur Verweigerung der Einreise in das SIS ausgeschrieben sind;
4. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Mitgliedstaaten darstellen, insbesondere wenn in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung aus denselben Gründen erfolgt ist.
Hinweis: Die Nichterfüllung einer der oben genannten Einreisebedingungen kann dazu führen, dass Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und Staatsangehörigen der britischen Überseegebiete die Einreise gemäß den Verfahren nach im Recht der Europäischen Union in Bezug auf Drittstaatsangehörige.
Darüber hinaus wird diese Kategorie von Reisenden verpflichtet sein, an den Grenzübergangsstellen nur die mit "Alle Pässe" gekennzeichneten Spuren zu benutzen und die Tatsache des Grenzübertritts,wenn es sich um einen kurzen Aufenthalt handelt, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, wird jedes Mal bestätigt, wenn Grenzschutzbeamte einen Grenzkontrollstempel in den Reisepass anbringen.
Bürger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie Bürger der britischen Überseegebiete können ebenfalls nicht von den Erleichterungen der Grenzkontrollen durch "Automated Border Control - ABC"-Lösungen profitieren. (Option Flughafen).