Die Ordnung des Services https : //granica.gov.pl/TaxFree für den Reisenden

Das Inhaltsverzeichnis

§ 1 Die allgemeinen Entschlüsse

§ 2 Die Definitionen

§ 3 Die technischen Bedingungen zur Benutzung des Services

§ 4 Die durch Service gewonnenen Daten

§ 5 Die Rechte und die Pflichten des Benutzers

§ 6 Die Rechte und die Pflichten des Administrators

§ 7 Das Richten der Fragen

§ 8 Die Urheberrechte

§ 9 Die Endbeschlüsse

 

§ Die allgemeinen Entschlüsse

1. Die anliegende Ordnung bezeichnet die Bedingungen der Benutzung von Service, die kostenlosen Dienstleistungen mit der elektronischen Post, die Vorbehalte über Urheberrechte.

2. Der Eigentümer und der Administrator des Services ist Direktor der Zollkammer in Białystok mit dem Sitz in Białystok, die Adresse: die Octowastrasse 2, 15-339 Białystok, die Steueridentifikationsnummer 5450002929, die Gewerbeanmeldungsnummer 000143751.

3. Der Eigentümer des Services behalt sich das Recht auf die Änderung der anliegenden Ordnung ohne die frühere Benachrichtigung des Benutzers vor.

4. Jedesmal den Dienst des Services benutzend, bestätigt der Benutzer, dass er sich mit der Ordnung bekannt gemacht hat und ihre Entschlüsse akzeptiert.

5. Die Rechtsgründe der Ordnung :

·    das Gesetz über den Zolldienst vom 27. August 2009 ( das Gesetzblatt Nummer 168 mit den späteren Anderungen);

·    das Gesetz über Mehrwertsteuer vom 11.März 2004 (das Gesetzblatt Nummer 54, Position 535) einheitlicher Text vom 29. Juli 2011 (das Gesetzblatt Nummer 177, Position 1054 mit den späteren Änderungen);

·    das Gesetz über das Urheberrecht und die verwandten Rechte vom 4. Februar 1994 (das Gesetzblatt Nummer 24, Position 83) einheitlicher Text vom 17. Mai 2006 (das Gesetzblatt Nummer 90, Position 631 mit den späteren Änderungen);

·    das Gesetz über den Schutz von den Personaldaten vom 29. August 1997 (das Gesetzblatt Nummer 133, Position 883), einheitlicher Text vom 17 Juni 2002 (das Gesetzblatt Nummer 101, Position 926 mit den späteren Änderungen).

§ 2 Die Definitionen

Die in der Ordnung angewendeten Bezeichnungen soll man folgenderweise verstehen:

1. Der Benutzer:

der Reisende, die natürliche Person, die auf dem Gebiet der Europäischen Union keinen ständigen Wohnsitz besitzt und die den Dienst des Services unter der Adresse https://granica.gov.pl/TaxFree benutzt.

2. Der Administrator - der Eigentümer des Services - der Direktor der Zollkammer in Białystok.

3. Der Service – Internetservice unter der Adresse https://granica.gov.pl/TaxFree

4. Die Dateien Cookies – die Kuchen (englisch: cookies) - die Informationsdaten insbesondere Textdateien, die in den Endgeräten der Benutzer aufbewahrt sind und die für Benutzung der Internetseiten bestimmt sind. Cookies enthalten gewöhnlich den Namen der Internetseite, aus der sie stammen. Cookies enthalten auch die Zeit ihrer Aufbewahrung auf dem Endgerät und die einzigartige Nummer.

§ 3 Die technischen Bedingungen zur Benutzung des Services

1. Zur Benutzung der Dienste des Services ist unbedingt, dass der Internetbrowser des Benutzers die Dateien Cookies akzeptiert. Der Service nutzt die Dateien Cookies zur Aufbewahrung des Identifizierers der Sitzung von der Verbindung auf dem Computer des Benutzers aus. Die Dateien Cookies werden in dem Moment gebildet, als die Verbindung mit Hilfe von dem sicheren Protokoll SSL chifriert wird und als die Dateien Cookies für den Schutz der Daten unentbehrlich sind, die vom Benutzer in Service übertragen werden.

2. Der Administrator informiert die Benutzer durch Vermittlung des Services über die Möglichkeit der Erscheinung von den Pausen während Funktionierung des Services oder seiner Teile in den geplanten Zufällen (der aktuellen Bedienung und der Konserwation des Servers oder der Software) oder in den nicht geplanten Zufällen (die Unfälle, die den Einfluss auf die Wirkung des Service haben, unabhängig von dem Amministrator).

§ 4 Die durch Service gewonnenen Daten

1. Service gewinnt automatisch aus dem Internetbrowser des Benutzers die folgenden Daten:

a)  Datum und Stunde der Überweisung der Daten,

b)  Nummer IP des Computers, auf dem das Formular ausgefüllt wurde,

c)  Die Art des Browsers, den der Benutzer verwendet;

2. Der Benutzer führt durch das Formular die folgenden Daten ein, die betreffen:

a) den Aussteller (den Verkaüfer):

i)  die Steueridentifikationsnummer,

ii) die Gewerbeanmeldungsnummer,

iii)   der Name,

iv)   der Ort,

v) die Strasse,

vi)   die Nummer des Gebäudes,

vii) die Nummer des Lokals,

viii)  die Postleitzahl,

ix)   die Post,

x) die Woiwodschaft,

xi)   der Bezirk,

xii) die Gemeinde;

b) den Reisenden:

i)  der Vorname,

ii) der Name,

iii)   das Land,

iv)   die Nummer des Passes;

c) die Rechnung:

i)  die Nummer der Rechnung,

ii) das Datum der Ausstellung,

iii)   der Wert,

iv)   vorausgesehene Zollabteilung Auslagerungen, soviel bekannt ist;

d) das Assortiment:

i)  die allgemeine Information über die ausgeführte Ware;

§ 5 Die Rechte und die Pflichten des Benutzers

1. Benutzer - der Reisende muss in Service nicht registriert werden.

2. Der Benutzer hat Recht auf die Anmeldung der ausgeführten Waren durch die Ausfüllung des Formulars mit den Angaben entsprechend dem Dokument, über das der Artikel 128 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. März 2004 über Mehrwertsteuer (Gesetzblatt Nr 54, Position 535 mit der späteren Änderungen) , einheitlicher Text vom 29 Juli 2011 (Gesetzblatt Nummer 177, Position 1054 mit den späteren Änderungen) spricht.

3. Der Wert brutto der Waren auf dem einzelnen Dokument, das vom Benutzer eingeführt wird, kann nicht weniger sein als 200 PLN.

4. Der Benutzer kann das Recht zur Informationen über die Weise der Verfügung der Daten nicht häufiger nutzen als einmal in den 6 Monaten . (der Artikel 32 Absatz 5 des Gesetzes vom 29. August 1997 über den Schutz von den Personaldaten (Gesetzblatt, Nummer 133, Position 883, einheitlicher Text vom 17. Juni 2002 (das Gesetzblatt Nummer 101, Position 926 mit den späteren Änderungen)).

§ 6 Die Rechte und die Pflichten des Administrators

1. Der Administrator des Services, der das Organ des Zolldienstes ist, besitzt im Sinne des Artikels 2, 7 und 30 des Gesetzes vom 27. August 2009 über den Zolldienst (Gezetzblatt, Nummer 168, aus dem Jahr 2009, Position 1323 mit den späteren Änderungen) das Recht auf die Verarbeitung der Personaldaten auch ohne die Übereinstimmung und ohne das Wissen der Personen, deren diese Daten betreffen.

2. Der Administrator besitzt das Recht auf die Verifikation der in Service von dem Benutzer angegebenen Daten während der Bestätigung der Ausfuhr von den auf dem Dokument deklarierten Waren in den Grenzzollabteilungen. Über dieses Dokument spricht der Artikel 128 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. März 2004 über Mehrwertsteuer (Gesetzblatt, Nummer 54, Position 535 ), einheitlicher Text vom 29 Juli 2011 (das Gesetzblatt Nummer 177, Position 1054 mit den späteren Änderungen).

3. Gemäss dem Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. August 2009 über Zolldienst (Gesetzblatt Nummer 168, aus dem Jahr 2009, Position 1323 mit den späteren Änderungen) die vom Benutzer des Services erreichte Information, die auf Grund der Sondervorschriften dem Schutz unterliegt, ist das Zollgeheimnis. Das Zollgeheimnis kann vom Administrator ohne die Übereinstimmung des Benutzers nicht verbreitet werden, der diese Information zugänglich gemacht hat. Das Übergeben der Informationen (die das Zollgeheimnis sind) ,wie auch das Übergeben der Personaldaten ist zulässig im Zufall, als der Administrator dazu berechtigt ist oder der Administrator ist dazu gemäss dem geltenden Recht verpflichtet.

§ 7 Das Richten der Fragen

1. Jede Anfragen und die Vorschläge den Änderungen soll man an den Administrator an die Adresse wie in § 1 Pkt 2 oder mit der elektronischen Post an die Adresse ic.bialystok@bia.mofnet.gov.pl schicken.

2. Die Anfrage soll innerhalb von 30 Tagen gerechnet von dem wirksamen Erhalt der Anfrage untersucht werden. Die Antwort auf die Anfrage wird an die Adresse von der elektronischen Post übersandt. Die Adresse soll in der Anfrage angegeben werden. Der Benutzer kann auch die andere Adresse zeigen.

§ 8 Die Urheberrechte

1. Die Vermögensurherberechte auf die Bestandteile von Software des Services und die Werke insbesondere : auf die Beschreibungen, Instruktionen und Schulungsfilme gehören dem Administrator des Services. Die Urheberrechte unterliegen dem Schutz aufgrund des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und die verwandten Rechte (das Gesetzblatt Nummer 24, Position 83), einheitlicher Text vom 17. Mai 2006 (das Gesetzblatt Nummer 90, Position 631 mit den Änderungen). Der Benutzer kann diese Werke einzig im auf Grund des Gesetzes über das Urheberrecht zulässigen Bereich nutzen.

§ 9 Die Endbeschlüsse

Diese Ordnung gilt seit dem 9. Juli 2013 und ist auf der Internetseite www.granica.gov.pl/TaxFree veröffentlicht.