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Willkommen in System "die Erstattung von Mehrwertsteuer für die Reisenden"

 

Im System „die Erstattung von Mehrwertsteuer für die Reisenden" werden namentliche Dokumente [1] ( so genannt TAX FREE) verarbeitet, die die ausser dem Gebiet von der Europäischen Union ausgeführten Waren begleiten. Der Reisende, [2] der die an der Grenze von den Zollbehörden bestätigte Ausfuhr von der Ware gemäss mit dem Dokument TAX FREE bekommt,[3], erwirbt das Recht auf die auf die Erstattung von Mehrwertsteuer.[4]

Der Internetservice, in dem du dich gerade befindest, ist ein Teil des Systems „die Erstattung von Mehrwertsteuer für die Reisenden“.

 

Der Reisende

 

Wenn du die auf dem Gebiet von der Europäischen Union eingekaufte Ware planst, über die Übergänge von Polen auszuführen, kannst du einleitend im System „die Erstattung von Mehrwertsteuer für die Reisenden“ DEINE namentlichen Dokumente TAX FREE registrieren. Diese Dokumente zusammen mit der ausgeführten Ware stellst du den Zollbehörden an der Grenze vor.

Das auf diese Weise von dir registrierte Dokument wird direkt in die Grenzzolleinheit eingeliefert. Aus diesem Grund wird die Zeit der Zollabfertigung auf unentbehrliches Minimum verkürzt. Es geht hier um die Zollabfertigung, die mit der Bestätigung der Ausfuhr von DEINER Ware verbunden ist. Während der Zollbeamte aus dem System DEIN vorher angemeldete Dokument entnimmt, überprüft er die Übereinstimmung der Ware und DEINE Angaben mit den namentlichen Dokumenten TAX FREE. Danach bestätigt der Zollbeamte die Ausfuhr.

Zwecks der Beschleunigung von der Zollabfertigung fülle die mit der weissen Farbe bezeichneten Felder aus! Diese Felder sollst du mit den Angaben aus dem Dokument TAX FREE ausfüllen, das du vom Verkäufer beim Einkauf der Ware bekommst hast. Bestätige das Kennenlernen mit der Ordnung vom Service und schreibe drei ausgelost generierte schwarze Zeichen ab. Wenn irgendein von den Feldern unrichtig augefüllt wurde, wird es rot beleuchtet werden. Damals wirst du um seine Korrektur gebeten werden.

Im Zufall des Besites einiger Dokumente TAX FREE mit den anderen Nummern oder in der Situation des Besitzes der von den anderen Verkäufern ausgestellten Dokumente soll man das Formular für jedes von ihnen separat ausfüllen.

 



[1] Das Dokument, von dem im Artikel 128 des Abschnittes 2 des Gesetzes vom 11 März 2004 über die Mehrwertsteuer die Rede ist (der einheitliche Text das Gesetzblatt von 2017 Jahr, Position 1221 mit den späteren Änderungen).

[2] Gemass den geltenden Vorschriften, die im Gesetz vom 11. März 2004 über die Mehrwertsteuer enthalten sind (der einheitliche Text das Gesetzblatt von 2017 Jahr, Position 1221 mit den späteren Änderungen) – das Recht auf den Erhalt der Erstattung von Mehrwertsteuer, die während des Erwerbes der Waren in Polen bezahlt wurde, haben ausschliesslich die Reisenden als die natürlichen Personen, die keinen ständingen Aufenthalt auf dem Gebiet von der Europäischen Union besitzen. Die Erstattung der Steuer kann also nur solcher Reisende bekommen, der im Drittland wohnt.

[3] Der Reisende kann die Erstattung der während des Erwerbes von den Waren bazahlten Steuer verlangen. Die Erstattung der Steuer folgt, wenn der Betrag vom gesamten Wert der Einkäufe zusammen mit der Mehrwertsteuer mindestens 200 PLN beträgt. Dieser Betrag soll aus dem namentlichen Dokument folgen, das der Verkäufer ausstellt. Über diese obengenannte Situation spricht die Verordnung des Finanzministers vom 01-04-2016 ( das Gesetzblatt z 2016 r., Pos. 500) in der Sache des minimalen gesamten Wertes von den Einkäufen, an dem der Reisende die Erstattung der Mehrwertsteuer verlangen kann.

[4] Die Erstattung der Steuer kann folgen, wenn der Reisende die im persönlichen Gepäck in unversehrtem Zustand ausser dem Gebiet von der Europäischen Union in der bestimmten Zeit eingekauften Waren ausführt. Die Ausfuhr der Waren soll nicht später als am letzten Tag des dritten Monats nach dem Monat folgen, in dem der Reisende den Einkauf gemacht hat und das Zollamt die Ausfuhr der Waren auf dem vom Verkäufer ausgestellten Namensdokument bestätigt hat.