Gemäβ der Entscheidung der belarussischen Behörden vom 1. October 2014 wird der Fuβgänger auf den Straβengrenüzbergängen an der polnisch-belarussischen Grenze eingestellt werden, die getrennte Gürtel für Fuβgänger nicht besitzen.
Belarussen deklarieren, daβ die Schlieβung des Fuβverkehrs einen vorläufigen Charakter hat. Diese Schlieβung dauert bis zum Moment der Ausstattung der Grenzübergängen auf der belarussischen Seite mit unentbehrlicher Infrastruktur zur Kontrolle der zu Fuβ grenzüberschreitenden Personen.
Wie aus dem Vorstehenden wurde die Entscheidung über eine vorläufige Einstellung der Grenzabfertigungen für den Fuβgängerverkehr auf den Straβengrenzübergängen Kuźnica-Bruzgi, Bobrowniki-Bierestowica und Połowce-Pieszczatka getroffen.
Die Einstellung des Fuβgängerverkehrs vom 1. October 2014 auf den Straβengrenzübergängen, die an der polnisch-belarussischen Grenze in der Woiwodschaft Podlasien situiert sind.
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