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Gemäβ der Entscheidung der belarussischen Behörden vom 1. October 2014 wird der  Fuβgänger auf den Straβengrenüzbergängen an der polnisch-belarussischen Grenze eingestellt werden, die getrennte Gürtel für Fuβgänger nicht besitzen.
Belarussen deklarieren, daβ die Schlieβung des Fuβverkehrs  einen vorläufigen Charakter hat. Diese Schlieβung dauert bis zum Moment  der  Ausstattung der Grenzübergängen  auf der belarussischen Seite mit unentbehrlicher  Infrastruktur zur Kontrolle der zu Fuβ grenzüberschreitenden Personen.
Wie aus dem Vorstehenden wurde die Entscheidung über eine vorläufige Einstellung der Grenzabfertigungen für den Fuβgängerverkehr auf den Straβengrenzübergängen Kuźnica-Bruzgi, Bobrowniki-Bierestowica und Połowce-Pieszczatka getroffen.