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Die Polnische Steuerverwaltung teilt mit, dass der Gesamtmindestbetrag der Einkäufe, bei welchem der Reisende die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geltend machen kann, vom 1. August 2017 an von 300 Zloty auf 200 Zloty reduziert wird (Rechtsgrundlage: Verordnung des Ministers für Finanzen vom 23. Juni 2017 über den Gesamtmindestbetrag der Einkäufe, bei welchem der Reisende die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geltend machen kann – Gesetzesblatt von 2017, Pos. 1248).