Die polnische Zollverwaltung teilt mit, dass das bisherige System der Zollabfertigung von leeren Beförderungsmitteln, die in die EU durch die Zollstelle Koroszczyn einfahren, seit dem 12. September 2016 geändert wurde.

Deswegen:

  • erfolgen die Tätigkeiten der Erfassung der Einfahrt von leeren Beförderungsmitteln bei der Position der Erfassung der auf das Terminal einfahrenden Fahrzeuge;
  • finden die Zollabfertigung und das Geben der Einwilligung zu der Abreise nach der Zollabfertigung im Hauptgebäude des Terminals an dem abgegrenzten Platz der Zollabfertigung von leeren Beförderungsmitteln Nr. 5 statt.

Das Gebot, die Sicherheit der das Terminal verlassenden Fahrzeuge und Personen sowie eine flüssige Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten, dazu führte, dass die Änderungen in der Durchführung von Zollabfertigungen erfolgten.