Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben die Verordnungen des Grenzkodexes in Bezug auf die Überschreitung der Außengrenzen verschärft. Seit dem 7. April werden alle Personen, die die Außengrenze überschreiten, der ausführlichen Grenzabfertigung unterzogen. Veränderung der Regelung des Grenzkodexes erlegt auf alle Mitgliedsstaaten eine Pflicht, jede Person ausführlich zu überprüfen, die in das Schengener Gebiet ein- oder ausreist. Novellierung des Schengener Grenzkodexes ist eine Reaktion der Europäischen Union auf eine ständig anhaltende in Europa terroristische Bedrohung. Bisher sind die Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit besaßen, wie z.B. polnische Staatsbürger, einer minimalen Abfertigung unterzogen. Seit Freitag, dem 7. April wird jede Person, die eine Außengrenze auf allen Grenzübergängen, sowohl auf den Straßen-, See- als auch auf den Flughäfen, einer ausführlichen Abfertigung unterzogen. Verschärfung der Regelungen wird den Einfluss auf die Laufzeit der Grenzabfertigung haben und kann sie verlängern. Nach der Anpassung ihrer Tätigkeit an die Anforderungen der Europäischen Union, hat der polnische Grenzschutz Maßnahmen ergriffen, um negative Auswirkungen der eingeführten Veränderungen zu minimieren. Abhängig von der lokalen Notwendigkeit und Bedingtheit sowie mit der Analyseunterstützung in Bezug auf den Grenzverkehr und Prognosen an einem bestimmten Tag, wird eine flexible Regel für die Dienstplanung der Beamten eingesetzt. In erforderlichen Situationen werden zusätzliche Abfertigungsposten aufgestellt, und in besonderen Fällen auch mobile Abfertigungsposten. Die Situation wird laufend überwacht. Entsprechende Schritte werden, abhängig von der Verkehrsdichte und von der verlängerten Wartezeit der Reisenden auf die Abfertigung, eingeleitet. Der Grenzschutz wird sich bemühen, damit die Grenzkontrolle reibungslos und ohne Störungen abläuft.